Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Hundeschule Dogservice-Dortmund

I. Teilnahme am Training in den Hundegruppen und beim Einzeltraining
II. Gassiservice und Hundebetreuung
III. Haftung

I. Gruppen- und Einzeltraining 
1. Geltung

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der Hundeschule Dogservice-Dortmund und den jeweiligen Kund:innen bezogen auf alle Gruppenkurse und Einzeltrainings.

2. Inhalt des Vertrages
Die vertraglich vereinbarte Leistung ergibt sich aus der Kurs- und Leistungsbeschreibung auf der Homepage der Hundeschule (https://www.dogservice-dortmund.de).

Für das Training schuldet die Hundeschule weder eine Erfolgsgarantie noch das Erreichen eines bestimmten Ausbildungszieles; die von der Hundeschule lediglich vermittelten Handlungsvorschläge sind von Halter oder Halterin des Hundes entsprechend umzusetzen und ein Erfolg ist daher entscheidend von der konsequenten und regelmäßigen Mitarbeit abhängig.

3. Vertragsschluss / Anmeldung
Die Anmeldung zu Gruppenkursen und Einzeltrainings kann persönlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
Mit der Unterzeichnung des Anmeldeformulars durch die Kund:innen ist die Anmeldung verbindlich und es werden zugleich die AGB und die Datenschutzhinweise anerkannt und Gegenstand des Vertrages.

4. Teilnahmevoraussetzungen
Hunde, die am Training teilnehmen, müssen über einen vollen Impfschutz verfügen und es muss für sie eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Beides ist auf Verlangen gegenüber der Hundeschule nachzuweisen.

Akut erkrankte Hunde und läufige Hündinnen können nicht – bzw. wenn, nur nach Absprache mit der Hundetrainerin im Einzelfall – am Training teilnehmen. Die Kund:innen verpflichten sich, der Hundeschule über bekannt gewordene Erkrankungen und Parasitenbefall des Hundes Mitteilung zu machen, um ein Ansteckungsrisiko für die anderen Hunde auszuschließen. Die Trainerin ist berechtigt, Hunde bei ansteckenden Krankheiten pp. von der Teilnahme am Gruppenkurs vorübergehend bis zur Genesung auszuschließen.

Über etwaige bekannte Verhaltensauffälligkeiten, wie Angst, Aggression, Ressourcenverteidigung, Jagdtrieb oder sonstige Probleme oder Eigenarten des Hundes ist der Hundeschule vor Vertragsschluss bzw., sollten sich diese erst später ergeben, unverzüglich Mitteilung zu machen.

Den Anweisungen der Hundetrainerin ist unbedingt Folge zu leisten. In der Gruppe dürfen die Hunde nur nach entsprechender Anweisung abgeleint oder zusammengeführt werden; im übrigen sind sie auf Abstand zu den anderen Teilnehmern an der Leine zu führen. Die Hunde sind grundsätzlich so zu führen, dass eine Gefährdung der anderen Hunde oder Kursteilnehmer:innen sowie der Trainerin ausgeschlossen werden kann.

Die Hundeschule ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde untereinander oder aus sonstigen Trainingsgründen, einen Hund einer anderen Gruppe zuzuweisen oder vom Training zeitweilig oder endgültig auszuschließen.

5. Gebühren / Absagen / Kündigung
Die jeweilige Höhe der Gebühren für die Teilnahme an Gruppenkursen oder Einzelstunden ergibt sich im Rahmen der Leistungsbeschreibung auf der Homepage der Hundeschule (https://www.dogservice-dortmund.de).

Mit der verbindlichen schriftlichen Anmeldung ist die vereinbarte Gebühr fällig. Die Zahlung erfolgt vor dem Trainingsbeginn in bar. Die Unterrichtsgebühr ist für die gesamten vereinbarten Unterrichtsstunden im Voraus zu entrichten. 
Sind mehrere Einzeltrainings vereinbart, ist danach der gesamte Betrag im Voraus zu zahlen.

Hinsichtlich der Gruppenkurse gilt folgendes:
Für die Teilnahme ist der Erwerb einer 5-er Karte erforderlich.
Die Zahlung hat vor dem bzw. spätestens am ersten Trainingstag zu erfolgen. 
Die Karte ist spätestens innerhalb von 7 Wochen einzulösen, anderenfalls verfallen
die nicht in Anspruch genommenen Stunden ersatzlos. 

Sollten entweder Hundehalter:in oder der Hund aus Krankheits- oder anderen wichtigen Gründen an einer Stunde nicht teilnehmen können, kann die Stunde innerhalb des o.g. Zeitraums nach Weisung der Hundetrainerin auch in einer anderen vergleichbaren Gruppe nachgeholt werden.
Terminsverschiebungen in Absprache mit der Trainerin oder Absagen der Trainingsstunde haben mindestens 24 Stunden vorher zu erfolgen; anderenfalls wird die Trainingsstunde voll berechnet. Auch bei Versäumen des Termins ohne Absage erfolgt die volle Berechnung. 

Die Trainerin behält sich vor, Trainingsstunden im Einzelfall aus wichtigen Gründen abzusagen; diese Stunden werden dann in Absprache mit den Teilnehmer:innen auf einen anderen Zeitpunkt verschoben.

Eine Rückerstattung der entrichteten Gebühren im Falle der vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses – auch vor dem Beginn des Trainings – seitens der Kund:innen erfolgt nicht.

Eine Kündigung der Gruppenkurse seitens der Kund:innen ist jederzeit möglich; ein Rückerstattungsanspruch nicht in Anspruch genommener Trainingsstunden der erworbenen 5-er Karte besteht nicht. Die Karte verliert ihre Gültigkeit zum vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt spätestens 7 Wochen nach dem Erwerb.

Gleiches gilt im Falle der Vereinbarung mehrerer Einzelstunden im Voraus; auch insoweit besteht im Falle einer vorzeitigen Kündigung seitens der Kund:innen kein Rückerstattungsanspruch hinsichtlich der geleisteten Zahlung.

Eine Kündigung des Vertrages ist schriftlich per SMS, E-Mail oder Brief zu erklären.

II. Gassiservice und Hundebetreuung 
1. Geltung

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Vertragsbeziehungen zwischen der Hundeschule Dogservice-Dortmund und den jeweiligen Kund:innen des Gassiservices.
 
2. Inhalt des Vertrages
Die vertraglich vereinbarte Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Homepage der Hundeschule (https://www.dogservice-dortmund.de).

3. Vertragsschluss / Anmeldung
Die Anmeldung zum Gassiservice kann persönlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
Mit der Unterzeichnung des Anmeldeformulars durch die Kund:innen ist die Anmeldung verbindlich und es werden zugleich die AGB und die Datenschutzhinweise anerkannt und Gegenstand des Vertrages.

4. Teilnahmevoraussetzungen
Hunde, die am Gassiservice teilnehmen, müssen über einen altersentsprechenden vollen Impfschutz verfügen und es muss für sie eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Beides ist auf Verlangen gegenüber der Hundeschule nachzuweisen. 

Akut erkrankte Hunde und läufige Hündinnen können nicht – bzw. wenn, nur nach Absprache mit der Hundetrainerin im Einzelfall – am Gassiservice teilnehmen. Die Kund:innen verpflichten sich, der Hundeschule über bekannt gewordene Erkrankungen oder Parasitenbefall des Hundes Mitteilung zu machen, um ein Ansteckungsrisiko für die anderen Hunde auszuschließen. Die Trainerin ist berechtigt, Hunde bei ansteckenden Krankheiten pp. von der Teilnahme am Gassiservice bis zur Genesung vorübergehend auszuschließen.

Über etwaige bekannte Verhaltensauffälligkeiten, wie Angst, Aggression, Ressourcenverteidigung, Jagdtrieb oder sonstige Probleme oder Eigenarten des Hundes ist der Hundeschule vor Veranstaltungsbeginn Mitteilung zu machen.

Die Hundeschule Dogservice-Dortmund verpflichtet sich, den Hund art- und verhaltensgerecht zu betreuen und keinen Gefahren auszusetzen.
Sollte die Hundebetreuung eine tierärztliche Versorgung – etwa bei akuten Verletzungen oder Krankheitssymptomen des Hundes – für dringend erforderlich halten, besteht die Einwilligung der Hundehalter:innen, das Tier auf deren Rechnung tierärztlich versorgen zu lassen.

5. Gebühren / Absagen / Kündigung
Die jeweilige Höhe der Gebühren für die Teilnahme am Gassiservice ergibt sich im Rahmen der Leistungsbeschreibung auf der Homepage der Hundeschule (https://www.dogservice-dortmund.de).
Mit der verbindlichen schriftlichen Anmeldung ist die vereinbarte Gebühr fällig. Die Zahlung erfolgt jeweils zum 1. eines Monats für den gesamten Monat in bar oder durch Überweisung nach vorheriger Rechnungsstellung.
Der Betrag ist auch in Urlaubszeiten weiter zu zahlen; diese Zeiten sind bei der Berechnung der Abo-Preise bereits berücksichtigt worden.

Sollte der Hund aus Krankheitsgründen oder aus anderen Gründen nicht teilnehmen können, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

Eine Rückerstattung der entrichteten Gebühren im Falle der vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses seitens der Kund:innen erfolgt ebenfalls nicht.

Die Trainerin behält sich vor, den Service im Einzelfall aus dringenden Gründen abzusagen; die entfallenen Tage werden dann in Absprache mit den Teilnehmer:innen auf einen anderen Zeitpunkt verschoben oder verrechnet.

Für die Kündigung der Inanspruchnahme des Gassiservices seitens der Kund:innen besteht eine Kündigungsfrist von 2 Monaten. Die Kündigung ist zum Ende eines Monats zu erklären. Die vereinbarte Gebühr ist für diesen Zeitraum auch dann weiter zu entrichten, wenn die Leistungen der Hundeschule nicht in Anspruch genommen werden.

Die Hundetrainerin ist berechtigt, den Gassiservice-Vertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen zu beenden. Sollte der Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung auf einen Zeitraum innerhalb der ersten 14 Tage eines Monats fallen, besteht ein Anspruch der Kund:innnen auf die Rückerstattung des hälftigen Monatsbetrages.

Bei der Neuaufnahme eines Hundes besteht seitens der Hundeschule eine Probezeit von 2 Wochen. In dieser Zeit ist die Hundetrainerin berechtigt, jederzeit von dem geschlossenen Vertrag zurückzutreten, sofern die Gründe in einer bei dem Hund vorliegenden Problematik bestehen bzw. dieser nicht in die Gruppe integriert werden kann. In dem Fall besteht ein Anspruch auf Rückerstattung des hälftigen für den ersten Monat gezahlten Betrages seitens der Kund:innen.

Eine Kündigung des Vertrages ist seitens der Kund:innnen schriftlich per SMS, E-Mail oder per Brief zu erklären.

III. Haftung 
Die Hundeschule Dogservice-Dortmund übernimmt im Rahmen der Gruppen- und Einzeltrainings sowie des Gassiservices keine Haftung für jegliche Personen-, Vermögens- und Sachschäden sowie für Verletzungen der Hunde, die im Rahmen der Ausbildung oder Betreuung, etwa durch die Anwendung und Ausführung der gezeigten und durchgeführten Übungen entstehen oder durch die teilnehmenden Hunde oder ihre Besitzer verursacht werden. Insbesondere wird auch keine Haftung übernommen für Schäden, die in den Gruppenkursen im Rahmen des Freispiels der Hunde entstehen können.

Alle Teilnehmenden tragen die Verantwortung für ihren Hund und haften für sämtliche Schäden / Verletzungen, die während der Teilnahme an den
Unterrichtsstunden entstehen. Dies gilt auch für die Zeiträume vor und nach der jeweiligen Trainingseinheit auf dem Gelände der Hundeschule bzw. an anderen Treffpunkten. 

Begleitpersonen nehmen auf eigenes Risiko teil.
Die Teilnahme der Kunden und ihrer Hunde an sämtlichen Trainingseinheiten erfolgt ebenfalls ausschließlich auf eigenes Risiko.

Für Schäden, die der Hund im Rahmen der Betreuung im Gassiservice, auch während der Abhol- und Bringzeit, anrichtet oder erleidet, übernimmt die Hundeschule keine Haftung. Ebenso wird keine Haftung für verlorenes oder beschädigtes Zubehör, wie etwa Leinen oder Halsbänder, des betreuten Hundes übernommen.
Die Hundehalter:innen bleiben auch während der Zeit der Betreuung des Hundes als Eigentümer haftbar im Sinne der Tierhaltergefährdungshaftung im Sinne von § 833 BGB.
Für durch den Hund verursachte Schäden am Transportfahrzeug haften die Hundehalter:innen.
Insbesondere wird für Schäden durch Beißereien, Verletzungen oder Unfälle des Hundes, die trotz sorgfältiger Betreuung nicht gänzlich auszuschließen sind, keine Haftung übernommen.

Im Falle einer Schlüsselübergabe für die Betreuung des Hundes haftet die Hundeschule weder für den Verlust des Schlüssels noch für sonstige Schäden im Bereich des Wohnbereichs der Hundehalter:innen.

Ausgenommen von dem Haftungsausschluss sind im Rahmen der gesetzlichen Regelungen Schäden, die durch eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bzw. durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Hundetrainerin entstehen. 

Salvatorische Klausel
Sollten einzelne oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft. 

Falls die vorstehenden Bestimmungen keine Regelung treffen, gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Datenschutzerklärung
Es gilt die Datenschutzerklärung auf der Homepage der Hundeschule (https://www.dogservice-dortmund.de).


Datenschutzerklärung